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- Allgemeine Geschäftsbedingung -
Das Rechtsverhältnis
zwischen dem Mieter und Vermieter, Iris Seidel, regelt sich nach den
gesetzlichen Vorschriften und den folgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Der Mietvertrag kommt zustande, nachdem der Vermieter, dem Mieter ein Angebot unterbreitet hat, in welchem die Zeit, der Mietpreis und die sonstigen Leistungen enthalten sind und der Mieter dieses Angebot durch telefonische Mitteilung, schriftliche Bestätigung, Email, Telefon, Fax oder Anzahlung annimmt. Mündliche Nebenabreden und abweichende Bedingungen vom Mietvertrag sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters gültig. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist seitens des Mieters eine Anzahlung von 30 % der vereinbarten Miete innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Mietbeginn zur Zahlung fällig. Der Mietvertrag berechtigt zur Nutzung der gebuchten Wohnung nebst Einrichtung sowie des Balkons und den Autostellplatz auf dem Grundstück. Die gemietete Wohneinheit darf nur mit der im Mietvertrag genannten Anzahl von Personen belegt werden. Die Aufnahme von Haustieren ist nur nach Vereinbarung gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung und dessen Inventar sowie evtl. Gemeinschaftseinrichtungen mit Sorgfalt zu behandeln und alle während der Aufenthaltszeit entstehenden Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden und im Falle von Verschulden Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu leisten. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn ein Schaden durch Begleitpersonen oder Gäste des Mieters verursacht wurde. Die angegebenen Mietpreise sind Tagespreise pro Wohneinheit. Die Miete schließt die Nutzung am Anreisetag ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr ein. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter, ist
dem Vermieter eine Aufwandsentschädigung wie folgt zu vergüten: Umbuchungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung des Vermieters wirksam. Dem Mieter wird als Aufwandsentschädigung 10 % der Gesamtmiete in Rechnung gestellt. Bietet der Mieter einen Ersatzmieter (mit dem ein Mietvertrag zustande kommt), so entfällt die Aufwandsentschädigung.
Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis aus
wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Zum Beispiel dann, wenn der Mieter
durch sein Verhalten Sachen von bedeutendem Wert gefährdet oder das
Zusammenleben im Haus nachhaltig stört und sein Verhalten trotz Abmahnung
fortsetzt. Bereits gezahlte Miete für die verbleibende Mietzeit wird dem
Mieter nicht erstattet.
Der Vermieter steht für verkehrsübliche Sorgfalt, Auswahl
und Überwachung von Bevollmächtigten und Richtigkeit der
Wohnungsbeschreibung ein. Für nicht vom Vermieter verursachte Ausfälle oder
Störungen in der Wasser-, Gas- und Stromversorgung besteht keine Haftung
seitens des Vermieters. Im Falle von Betriebsstörungen ist der Vermieter
verpflichtet, unverzüglich für Abhilfe zu sorgen. Eine Haftung des
Vermieters beschränkt sich der Höhe nach auf das 3fache der vereinbarten
Miete.
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